ERF – Informationen 50+

Infos für Arbeitnehmende 50+

Sekretariat für Wirtschaft SECO

In der Schweiz sind ältere Arbeitnehmende gut in den Arbeitsmarkt integriert. Dennoch kann es für Menschen über 50 schwieriger sein als für junge Leute, eine neue Stelle zu finden.

Angesichts der alternden Bevölkerung und des Fachkräftemangels ist es somit umso wichtiger, ältere Arbeitnehmende im Erwerbsleben zu halten und über 50-jährige Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb bietet einerseits die Arbeitslosenversicherung gezielte Massnahmen an, andererseits ist die Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden eine der Prioritäten der Fachkräftepolitik.

In diesem Rahmen geht das AWA/SECO gemeinsam mit anderen Bundesämtern auf verschiedene Aspekte dieser Thematik ein und versammelt die wichtigsten Akteure anlässlich einer jährlich stattfindenden Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende.

Die Schweiz befindet sich am Anfang einer Trendwende: Das sehr niedrige Bevölkerungswachstum nach der Babyboom-Phase zieht in den kommenden Jahren ein. Das zieht den Rückgang des Arbeitskräfteangebots nach sich. Die geburtenstarken Jahrgänge werden fortlaufend in den Ruhestand gehen und der nachrückende Nachwuchs reicht nicht mehr aus, um diese Austritte wettzumachen.

Für den Schweizer Arbeitsmarkt nimmt die Bedeutung älterer Arbeitnehmender immer stärker zu und rückt die Altersgruppe der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt immer stärker in den Mittelpunkt.  (Quelle SECO)

Fakten und Statistiken rund um 50 plus – arbeit.swiss

Das SECO analysiert die Arbeitsmarktsituation der älteren Arbeitnehmenden laufend.

Das sagt das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung aus:

Fakten und Statistiken rund um 50+

Tatsächlich gibt es viele Argumente, die für den Einsatz von 50+ sprechen und gegenüber den wenigen Nachteilen überwiegen. Die Firmen müssen sich bewusst werden, dass infolge Zunahme der geburtenschwachen Jahrgänge in den nächsten Jahren der Personalmarkt zunehmend austrocknet. Die fähigen, älteren Mitarbeitenden sollten deshalb im Unternehmen behalten werden, indem man ihnen in den letzten 10 bis 15 Arbeitsjahren ihren Erfahrungen entsprechende, interessante Aufgaben zuweist.

Vorteile statt Vorurteile

Immer wieder sind Vorurteile zu hören oder zu lesen, wenn es um die Beurteilung bzw. Einstellung von älteren Mitarbeitern geht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir bitten Sie, Ihren Fokus auf die Vorteile zu richten.

Ältere Mitarbeitende haben folgende Vorteile:

  • Sie haben eine grössere Sozialkompetenz
  • Sie können aufgrund ihrer Erfahrung rascher, sicherer und zielgerichteter Entscheidungen fällen
  • Sie haben eine grössere Resilienz
  • Im Management haben sie eine grössere Gelassenheit
  • Die Identifikation mit dem Unternehmen ist in der Regel grösser

Das sagen die Zahlen…

Gesamtarbeitslosenzahlen: Anteil der über 50-Jährigen an der Gesamtarbeitslosenzahlen laut SECO 2018
Bericht 2019

 

Ein klarer messbarer Nachteil für ältere Arbeitssuchende wurde wiederholt in der altersabhängigen Staffelung der beruflichen Vorsorge vermutet:
Die Altersgutschriften belaufen sich bei 25- bis 34-jährigen auf 7% des Lohnes, ab 35 Jahren sind es 10%, ab
45 Jahren 15% und ab 55 Jahren 18% des Lohnes.

Nachteile? Ja, teilweise – aber man muss genau hinschauen:

Trotz einem markanten Anteil an Langzeitarbeitslosen sind ältere Arbeitslose im Vergleich zu jüngeren Alterskategorien nur leicht überproportional von Aussteuerungen betroffen.

Die Verteilung über alle Altersgruppen erfährt zuerst eine Zunahme der Aussteuerungen mit steigendem Alter und ab 50 Jahren sinken die Aussteuerungen wieder. Mit zunehmender Nähe zum Pensionsalter verstärkt sich die Abnahme der Aussteuerungen. Dies erklärt sich teilweise durch den längeren Anspruch auf Taggelder der über 55-Jährigen.

Verliert eine Person über 50 Jahre jedoch ihre Arbeitsstelle, fällt es ihr vergleichsweise etwas schwerer eine neue Anstellung zu finden. Die Stellensuche der über 50-Jährigen dauert ca. 1.5 Mal länger als die gesamtschweizerische Durchschnittsdauer und mehr als doppelt so lang wie diejenige der 15- bis 24-jährigen Stellensuchenden.

Vorurteile entkräften zu angeblichen Einstellungshindernissen 50+: Stimmen die folgenden Aussagen wirklich?

Aussage 1: «Die Arbeitslosigkeit bei 50+ ist am höchsten…»

Nein, denn ein Blick in die Statistik verrät: Der Anteil, der über 50-Jährigen in der Arbeitslosenstatistik ist nicht der höchste. Jüngere sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen.

Aussage 2: «Die Statistik ist nur so niedrig wegen der Ausgesteuerten»

Ebenfalls falsch, wie eine Studie des Bundesamtes für Statistik zur Situation der ausgesteuerten Personen 2014-2018 zeigt: Mehr als die Hälfte der jährlich knapp 38‘000 ausgesteuerten Personen ist nach einem Jahr wieder erwerbstätig – allerdings mit tieferen Löhnen und in untypischen Beschäftigungen.

Aussage 3: «Die Lohnansprüche der 50+ sind immer so hoch…»

Teilweise: Ein Hindernis für ältere Stellensuchenden kann die zu hohe Lohnvorstellung sein. Die Lohnvorstellung ist oft aufgrund der persönlichen Berufserfahrung höher als es die betriebliche Lohnstruktur zulässt. Das Lohnband ist gegeben. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Stellensuchende mit längerer Berufserfahrung häufiger eine meist vorübergehende Lohneinbusse akzeptieren, um den Wiedereinstieg zu schaffen.

Finanzen und Probleme

  • Fachstellen für Schuldenfragen
  • Musterbudgets
  • Vermittlung von Adressen regionaler Beratungsstellen
  • Anfragen zum Verkehr mit Bankinstituten sowie zu Steuern und Vermögen.

Beratungsstelle Geld

Aussage 4: „Ältere lernen nicht mehr gut und lassen sich nichts sagen…“

Was bedeutet „gut“ lernen? Menschen über 50 lernen anders als Jüngere und am besten unter Gleichaltrigen. Lernen geschieht bei 50+ tendenziell eher durch Reflexion als ‹learning by doing›.

50+ hinterfragen Sachverhalte und wollen bspw. verstehen, warum Arbeitsabläufe neu organisiert werden. 50+ verteidigen Bewährtes, statt schnell in eine neue Richtung loszulaufen.
Im Idealfall profitieren jedoch die Generationen voneinander.

Aussage 5: „50+ haben Bildungsdefizite…“

Kann teilweise zutreffen: Die Ausbildungsabschlüsse der über 50-jährigen liegen häufig schon mehrere Jahre zurück. Selbst wenn die Betroffenen lange bei der gleichen Firma angestellt waren und sich durch Praxiserfahrung und Weiterbildung zusätzliche Fähigkeiten angeeignet haben, sind diese meist sehr firmenspezifisch. Bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist firmenspezifisches Wissen weniger von Bedeutung.

Firmenspezifisches Wissen wächst mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und ist daher einer der Vorteile älterer Arbeitnehmender. Der rasante technologische Umbruch (Digitalisierung) der letzten Jahre hat betreffend Ausbildung und Anwenderkenntnissen die Ausgangslage im Arbeitsmarkt für ältere Arbeitslose mit langer Betriebszugehörigkeit erschwert.

SRF Dok Arbeitslos, abgestempelt, ausgesteuert

Unia – Ältere Arbeitnehmende

Weiterbildungsoffensive für ältere Arbeitnehmer

Massnahmen der Arbeitslosenversicherung

Die ALV unterstützt die Wieder- oder Eingliederung mit spezifischen arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), wie diesen Kurs, den Sie gerade besuchen. Die Beschaffung und Durchführung solcher Massnahmen liegt in der Kompetenz des AWA Zürich.

Häufig beanspruchte Massnahmen bei 50+ Stellensuchenden

Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

Diese Massnahme bietet Versicherten mit Taggeldanspruch die Möglichkeit, ihre Fachkompetenzen zu erneuern bzw. zu erweitern, indem sie bei einem Arbeitgeber eine Einarbeitungszeit absolvieren. Der Arbeitgeber wird mit EAZ unterstützt, wenn die versicherte Person nach der Einarbeitung zu orts- und branchenüblichen Bedingungen angestellt wird.

Während der Einarbeitungszeit werden die Löhne der über 50-jährigen Versicherten in der ersten Hälfte mit 60 % und in der zweiten Hälfte mit 40 % von der zuständigen Arbeitslosenkasse unterstützt. Die Laufzeit dieser AMM kann für Versicherte über 50 Jahre bis zu 12 Monate dauern.

Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge (PEWO)

Die Massnahme soll die geographische Mobilität von Versicherten fördern, die in ihrer Wohnregion keine zumutbare Arbeit gefunden und sich bereit erklärt haben, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ausserhalb dieser Region zu arbeiten. Die Pendlerkostenbeiträge decken die nachgewiesenen Reisekosten, welche durch das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort verursacht werden. Liegt hingegen der Arbeitsort zu weit vom Wohnort entfernt, so dass ein tägliches Pendeln nicht mehr angemessen erscheint, können Wochenaufenthaltsbeiträge entrichtet werden. Die Arbeitslosenkasse finanziert in solchen Fällen die effektiven Reise- und Verpflegungskosten sowie die Unterkunftskosten am Arbeitsort mit.

Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)

Die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung werden eingesetzt, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Stellensuchenden aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern und ihnen eine Tagesstruktur zu geben. In der Regel dauern die Programme 6 Monate und werden in verschiedenen Sektoren organisiert (Verwaltung, Sozialeinsätze, Natur und Umwelt, Recycling). Die Teilnehmenden erhalten während des Programms Taggelder.

Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)

Die ALV unternehmerisch denkende Stellensuchende bei der Gründung eines Kleinunternehmens. Sie erhalten in der Planungsphase ihres Projekts während max. 90 Tagen besondere Taggelder und werden von der Pflicht der Stellensuche befreit. Darüber hinaus werden Kurse für Unternehmensführung angeboten, in denen juristische und administrative Aspekte einer Unternehmensgründung sowie die buchhalterische Abwicklung unterrichtet werden. In diesen Kursen wird zudem ein Businessplan erarbeitet und bei Bedarf ein individuelles Coaching angeboten. 80 % der so entstandenen Unternehmen hatten bisher Erfolg. Diese Massnahme wirkt sich somit positiv auf den Stellenmarkt aus, da neue Arbeitsplätze entstehen.

Kurse

Bei den RAVs werden mehrere Kurse in verschiedenen Bereichen und von unterschiedlicher Dauer angeboten. Ziel ist, die Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen nach individuellen Bedürfnissen und Fachbereichen (z.B. Computerkenntnisse) gezielt zu unterstützen. Insbesondere in denjenigen Bereichen, wo Potenzial zur Weiterentwicklung vorhanden ist und wo auf dem Arbeitsmarkt eine Nachfrage besteht.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitslose Personen über 50 Jahre sind nicht die Zielgruppe einer spezifischen Wiedereingliederungsstrategie.

Diese Alterskategorie ist jedoch einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt, daher wurde für sie ein spezielles Entschädigungs-/ Taggeldsystem gesetzlich verankert. Über 55-Jährige erhalten bei einer Beitragszeit von mindestens 22 Monaten, Anspruch auf maximal 520 Taggelder. Unter bestimmten Bedingungen erhalten sie sogar Anspruch auf zusätzliche Taggelder, die bis zum ordentlichen AHV-Rentenbezug fortbestehen können. Im Übrigen gelten für ältere Personen die gleichen gesetzlichen Grundlagen aus dem Bundesgesetz und der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG/ AVIV) wie bei den anderen Altersklassen.

Möglichkeiten für einen flexiblen Rentenbezug

Der Rückzug aus dem Erwerbsleben

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und nutzen Sie Beratungsangebote für Ihre individuelle Situation. Hier einige Informationen und Anregungen:

Vorbezug der Altersrente

  • Ein oder zwei Jahre (nicht einzelne Monate)
  • Kürzt die Altersrente
  • Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des gewünschten Altersjahres

Teilpensionierung

  • Reduktion des Arbeitspensums ab 58 Jahren
  • Besonderheiten in allen drei Säulen

Frühpensionierung

  • Einkommenslücke zwischen der Frühpensionierung und der ordentlichen Pensionierung überbrücken z.B. aus Guthaben in der Säule 3a, dieses bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden kann
  • Überbrückungsrente – vom Pensionskassenguthaben finanziert
  • Einzelfall zu beurteilen unter Berücksichtigung aller Aspekte

Aufgeschobene Pensionierung

  • Mindestens ein und höchstens fünf Jahre
  • Erhöht die Altersrente

Aufschubserklärung spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend machen.

Vorbereitung Pensionierung

Damit Sie im gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge
(2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen.

Berufliche Vorsorge für ältere Arbeitslose

Besser abgesichert im Rentenalter

 

Anworten auf Ihre Fragen:

 

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